Spruch Der Berufung wird nicht Folge gegeben. Dem Disziplinarbeschuldigten fallen auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit Erkenntnis des Disziplinarrats der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich vom 23. Juni 2014, AZ D 38/12, D 39/12, wurde Mag. ***** der Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig erkannt und zu einer Geldbuße von 3.000 Eu…
Rechtliche Beurteilung Dagegen richtet sich die Berufung des Disziplinarbeschuldigten wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe, der jedoch keine Berechtigung zukommt. In der Besetzungsrüge (§ 281 Abs 1 Z 1 StPO) macht der Berufungswerber geltend, dass ein Mitglied des erkennenden Senats des Disziplinarrats gemäß § 43 Abs 2 St…