RS0106976 – OGH Rechtssatz
RS0106976 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Haben die Parteien keine Rechtswahl getroffen, ist eine vor dem Inkrafttreten des IPRG (1.1.1979) geschlossene Ehe mangels einer davor bestehenden ausdrücklichen Regelung über das Ehewirkungsstatut daran anzuknüpfen, zu welcher Rechtsordnung die engste Beziehung und die meisten Anknüpfungspunkte bestanden haben. Mangels einer gemeinsamen Staatsangehörigkeit der Ehepartner kommen als Anknüpfungspunkte deren gewöhnlicher Aufenthalt und die Lage ihres Vermögens in Frage.