Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß der erstgerichtliche Meistbotsverteilungsbeschluß ON 58, der in seinem Punkt 2.) bestätigt wird, in seinem Punkt 1.) wie folgt abgeändert wird: "Die Verteilungsmasse beträgt: 1. an …
Text Begründung: Bei der gruppenweise vorgenommenen Zwangsversteigerung der Liegenschaften der Erstverpflichteten EZ 10 Grundbuch S***** und EZ 57, 138 und 353 Grundbuch G***** am 28.2.1994 wurde ein Meistbot von insgesamt S 2,343.000 erzielt. Auf allen versteigerten Liegenschaften ist im ersten Rang f…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist teilweise berechtigt. Die Revisionsrekurswerberin bekämpft den Meistbotsverteilungsbeschluß, weil die Anmeldung der G***** Aktiengesellschaft ***** unklar und nicht ausreichend sei. Nach § 210 EO sind jene Ansprüche, die sich nicht aus dem öffentlichen Buch oder den Akten …