Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird mit der Maßgabe bestätigt, dass es zu lauten hat: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei eine Ausgleichszulage für die Zeit vom 25. 8. 2009 bis 31. 8. 2009 in der Höhe von 93,88 EUR, vom 1. 9. 2009 bis 30. 9. 2009 …
Text Entscheidungsgründe: Die am 25. 8. 1950 geborene Klägerin ist bulgarische Staatsbürgerin und bezieht von einem bulgarischen Pensionsversicherungsträger eine monatliche Rente in Höhe von umgerechnet 93,55 EUR (im ersten Quartal 2009), von 100,77 EUR (im zweiten Quartal 2009) und von 109,84 EUR (im dr…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist wegen der Bedeutung der vorliegenden Rechtssache für weitere Verfahren über Klagen von Unionsbürgern auf Gewährung von Ausgleichszulage zur Klarstellung der Rechtslage zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. Die beklagte Partei macht im Wesentlichen geltend, aufgrund der Berufstäti…