Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die einstweilige Verfügung des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die Klägerin hat ihre Kosten des Sicherungsverfahrens aller drei Instanzen vorläufig, der Beklagte hat seine diesbezüglichen Kosten end…
Text Begründung: [1] Die klagende deutsche GmbH entwickelt und vertreibt in Österreich und in Deutschland Software für Ärzte, Krankenhäuser, Labore und sonstige medizinische oder gesundheitsbezogene Betriebe. [2] Der Beklagte hat ab 2001 die Software S***** entwickelt. Sein Know-How brachte er 2004 i…
Rechtliche Beurteilung [13] Der Revisionsrekurs ist mangels höchstgerichtlicher Rechtsprechung zu §§ 26a ff UWG zulässig ; er ist auch berechtigt . [14] 1. Die Klägerin macht zunächst geltend, dass die SoftwareGmbH schon aufgrund von § 40b UrhG ein unbeschränktes Werknutzungsrecht an der vom Beklagten entwickelten Sof…