JudikaturJustizRS0106646

RS0106646 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. März 2024

Ein billigendes Inkaufnehmen des (ernstlich) für möglich Gehaltenen ist willensmäßig ein Plus gegenüber dem bloßen Abfinden mit dem Erfolg und genügt für die Annahme des bedingten Vorsatzes.

Entscheidungen
6