Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß dem § 390 a StPO fallen den Angeklagten Karl B und Doris A auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen die am 9.August 1962 geborene beschäftigungslose Doris A, der am 29.Juli 1963 geborene Installateurlehrling Heinz C - zur Tatzeit beide noch Jugendliche - und der am 14.Jänner 1960 geborene Installateurhelfer Karl …
Rechtliche Beurteilung Der behauptete Nichtigkeitsgrund liegt jedoch nicht vor. Abgesehen davon, daß vom Verteidiger des Angeklagten B nur die Stellung einer Eventualfrage in Richtung des § 87 StGB begehrt wurde (S 309/II), ist den Verbrechen der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§§ 83, 86 StGB) und der absichtliche…