JudikaturJustizRS0106411

RS0106411 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Juli 2020

Ob dem Dienstbarkeitsberechtigten, dem ein Fahrrecht zusteht, die Errichtung eines, wenn auch unverschlossenen Tores durch den Eigentümer der belasteten Liegenschaft zuzumuten ist, ist auf Grund einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung von Natur und Zweck der Servitut zu beurteilen.

Entscheidungen
8