RS0106405 – OGH Rechtssatz
RS0106405 – OGH Rechtssatz
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Heilmittel oder Heilbehelfe, die nicht im Rahmen der ärztlichen Hilfe und damit der Krankenbehandlung eingesetzt werden, sondern durch den Versicherten ohne ärztliche Verordnung oder Verschreibung, stellen keine Krankenbehandlung dar. Eine "Selbstmedikamentation" kann daher nicht als Krankenbehandlung angesehen werden und ist daher auch von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung nicht umfaßt. (Mit Hinweis auf die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland.)