JudikaturJustizRS0106354

RS0106354 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. April 2018

Ein Wohnungseigentümer ist grundsätzlich berechtigt, an seinem Anteil dingliche Rechte zu begründen; er kann somit auch an seiner Eigentumswohnung ein Wohnungsrecht einräumen.

Entscheidungen
7