JudikaturJustizRS0106350

RS0106350 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. März 2021

Die Bestimmungen der §§ 49 Abs 1, 110 Abs 1 und 551 Geo sind auch Schutzgesetze zugunsten der betreibenden Gläubiger gegen Vermögensnachteile, die ihnen aus einem nicht mit tunlicher Raschheit angeordneten Vollzugsauftrag erwachsen.

Entscheidungen
6