Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei 47 Mio S samt 12 % Zinsen seit Klagstag binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen, abgewiesen wird. Die klagende Partei ist …
Text Entscheidungsgründe: Am 10. September 1982 wurde das gegen den Kläger, zunächst nur wegen fahrlässiger Krida geführte und eingestellte Strafverfahren formlos wieder aufgenommen. Die Voruntersuchung wurde am 12. Juni 1986 eingeleitet; vom 2. Juli 1986 bis 30. Juni 1987 befand sich der Kläger in Unt…
Rechtliche Beurteilung Die von der zweiten Instanz zugelassene Revision der beklagten Partei ist zulässig und berechtigt. Gemäß Art 6 Abs 1 MRK hat jedermann Anspruch darauf, dass seine Sache in billiger Weise öffentlich und innerhalb einer angemessenen Frist vor einem Gericht gehört wird, das über die Stichhaltigkeit d…