JudikaturJustizRS0106342

RS0106342 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. März 2011

Nur in dem Fall, dass eine physische Person als Organ in Anspruch genommen wird, ist gemäß § 9 Abs 5 AHG der Rechtsweg unzulässig. Wird jedoch nicht die physische Person, sondern etwa das beliehene Unternehmen vom Geschädigten in Anspruch genommen, so stellt sich nicht die Frage nach der Rechtswegzulässigkeit, sondern jene nach der Passivlegitimation.

Entscheidungen
5