JudikaturJustizRS0106315

RS0106315 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2010

Für die Ersitzung des Eigentumsrechts an einem Weg ist dessen Absperrung oder entsprechende Bezeichnung erforderlich, sodass andere von dessen Benützung ausgeschlossen oder doch darauf hingewiesen werden, dass sie diesen nur mit Zustimmung durch den Berechtigten benützen (vergleiche 6 Ob 691/89).

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3