Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes als Teilurteil wie folgt zu lauten hat: Das Klagebegehren des Inhalts, 1. es werde festgestellt, die klagende Partei sei Eigentümer des in der Natur ersichtlichen, über …
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 11 Grundbuch ***** M*****, zu welcher ua die Grundstücke 1619 Baufläche (Gebäude) und LN (= landwirtschaftlich genutzte Grundfläche), 1629 LN sowie 1613, 1614 und 1615 je Wald gehören. Gleichfalls in diesem Grundbuch sche…
Rechtliche Beurteilung Für die Ersitzung des Eigentums ist Sachbesitz, und zwar Alleinbesitz (wenngleich mehrerer), notwendig, was bedeutet, daß die volle Zugehörigkeit der Sache zum Besitzausübenden sichtbar gegeben und die Besitzausübung dritter Personen erkennbar ausgeschlossen sein muß (s Mader in Schwimann**2, Rz 7 …