Spruch Das Revisionsrekursverfahren betreffend die mj N*ina wird von Amts wegen fortgesetzt. Dem Revisionsrekurs betreffend die mj N*ina wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Pflegschaftssache zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Erstgericht z…
Text Begründung: [1] N*a *, geboren 2016, N*ina *, geboren 2018, und N*e *, geboren 2019, sind die Kinder von M* und B*. Die Obsorge wurde den Eltern in den Bereichen Pflege und Erziehung rechtskräftig entzogen, die Kinder befinden sich derzeit bei (verschiedenen) Pflegefamilien. Strittig ist, wem die …
Rechtliche Beurteilung [9] 1. Der Senat hat den Revisionsrekurs mit Beschluss vom 30. Mai 2022 zu 2 Ob 42/22y zurückgewiesen, soweit er die Regelung der Obsorge für N*a und N*e betrifft. Die Betrauung der Urgroßeltern kommt hier schon deshalb nicht in Betracht, weil sie nach den Feststellungen das Wohl dieser Kinder gef…