Spruch I. Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. II. Aus deren Anlaß werden gemäß § 290 Abs 1 StPO das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in dem den Angeklagten R***** betreffenden Strafausspruch (einschließlich des Ausspruchs über die Vorhaftanrechnung) und demzufolge auch der …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen (infolge Rückziehung der vom öffentlichen Ankläger in der Hauptverhandlung angemeldeten Nichtigkeitsbeschwerde - 632/37 und 1 aa/1) in Rechtksraft erwachsenen Freispruch des Angeklagten Franz B***** enthält, wurden die Angeklagten R*****, L*****…
Rechtliche Beurteilung Gegen den Schuldspruch richten sich die von den drei Angeklagten (in getrennten Rechtsmittelschriften) erhobenen Nichtigkeitsbeschwerden, die sie jeweils auf die Gründe des § 281 Abs 1 Z 1, 1 a, 3, 4, 5, 9 lit a, die Angeklagten L***** und K***** überdies auf Z 2, 5 a (bei K***** der Sache nach Z 5…