Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Berufungsurteil wird abgeändert und das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 5.563,86 EUR bestimmten Kosten der Rechtsmittelverfahren (darin enthalten 627,98 EUR USt und 1.168 EUR B…
Text Entscheidungsgründe: Der nachstehende Sachverhalt ist unstrittig: Mit Beschluss des Bezirksgerichts H*****, wurde über das Vermögen des Mag. Christian H***** (im Weiteren: Gemeinschuldner) das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der Gemeinschuldner (zu…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt . 1. Der Kläger begründet die Zulässigkeit unter anderem zusammengefasst - zutreffend - damit, das Berufungsgericht habe sich mit dem Umstand, dass er als im Schuldenregulierungsverfahren bestellter Masseverwalter einschreite, und mit der Rechtsfrage, ob die …