Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben, der angefochtene Beschluß aufgehoben und die Entscheidung des Erstgerichtes wieder hergestellt. Die Klägerin ist schuldig, den Beklagten die mit 32.112,68 S bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin 38 S Barauslagen) und die mit 20.980,08 S bestimmten Kosten des…
Text Entscheidungsgründe: Die am 11.1.1899 geborene Klägerin hat mit einem im Frühjahr 1983 abgeschlossenen Vertrag den Beklagten ihre Liegenschaft in Gablitz, Wagner Jauregg-Gasse 9, EZ 698 KG Gablitz, um 50.000 S und eine monatliche Leibrente von 2.500 S, beginnend mit 1.1.1983, verkauft. Bezüglich de…
Rechtliche Beurteilung Der von den Beklagten gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes erhobene Rekurs ist gerechtfertigt. Nach den getroffenen Feststellungen scheiden eine Anfechtung wegen Wuchers, Irreführung, Irrtums, eingeschränkter Geschäftsfähigkeit der Klägerin oder allgemeiner Sittenwidrigkeit aus. Es bleibt l…