JudikaturJustizRS0106040

RS0106040 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juli 2011

Auch bei glücksspielhaften Verträgen sind die Bestimmungen über die Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes (§ 934 ABGB) nicht anwendbar.

Entscheidungen
6