RS0106033 – OGH Rechtssatz
RS0106033 – OGH Rechtssatz
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Da zur Vertretung des Arbeitgebers in Arbeitsrechtssachen in erster Instanz unter anderem auch Arbeitnehmer legitimiert sind, hat ein Verbesserungsverfahren auch auf Vorlage einer Vollmacht zu lauten, wenn ein Dritter, von dem das Erstgericht weiß, daß dieser nicht Prokurist ist, für den Arbeitgeber (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) tätig wird.