RS0105982 – OGH Rechtssatz
RS0105982 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Verpflichtung zur Legung der Schlußrechnung kommt nicht nur im Fall der Beendigung der Vormundschaft (hier: Verlassenschaftskurator) zum Tragen, sondern auch in dem in § 261 ABGB ausdrücklich geregelten Fall der Übergabe der Verwaltung des Vermögens an einen anderen Vormund.