RS0105972 – OGH Rechtssatz
RS0105972 – OGH Rechtssatz
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Die Zulässigkeit einer vom Mieter dem Vermieter zu leistenden Barkaution ist daran zu messen, ob ihr eine gleichwertige Gegenleistung des Vermieters gegenübersteht. Soweit der Vermieter einen Zinsengewinn aus der ihm unverzinslich überlassenen Barkaution zieht, wird dieser gesetzlich geforderte Austausch gleichwertiger Leistungen von vornherein verfehlt, sodaß ein Verzicht des Mieters auf den Zinsertrag seiner Kaution gegen das Ablöseverbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG verstößt.