RS0105945 – OGH Rechtssatz
RS0105945 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der allgemeine Ausschluß der Umstandsklausel umfaßt jede Änderung der Sachlage somit bei einem im Zuge des Scheidungsverfahrens abgeschlossenen Unterhaltsvergleich auch den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft durch die Unterhaltsberechtigte. Die vertragliche Zusicherung von Unterhalt auch für den Fall des Eingehens einer Lebensgemeinschaft ist nicht sittenwidrig.