JudikaturJustizRS0105895

RS0105895 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. August 1996

Da die "Bestätigung der Rechtsanwaltspraxis" zum Wirkungskreis des Ausschusses gehört (§ 28 Abs 1 lit b RAO) und eine solche Bestätigung daher für das "Zeugnis über die praktische Verwendung des Prüfungswerbers" (§ 7 RAPG) erforderlich ist, besteht ein rechtliches Interesse an der Erlassung eines solchen Feststellungsbescheides.