Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung einschließlich des bestätigten Teiles lautet: "Die von Maria D***** als gesetzliche Erbin nach ihrer am 20.4.1993 verstorbenen Mutter Maria D***** hinsichtlich des gesam…
Text Begründung: Maria D*****, geboren am 19.5.1937, ist nach dem Akteninhalt die einzige in Betracht kommende gesetzliche Erbin ihrer am 20.4.1993 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Mutter Maria D*****, für die ein Sachwalter bestellt war. Das vom Gerichtskommissär errichtet…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Maria D***** jun. ist entgegen der Ansicht des Gerichtes zweiter Instanz zulässig, weil die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes, die sich mit der Frage der Auswirkungen des Konkursverfahrens auf das Verlassenschaftsverfahren befassen, älteren Datums und zudem widersprü…