RS0105663 – AUSL EKMR, AUSL EGMR Rechtssatz
RS0105663 – AUSL EKMR, AUSL EGMR Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
EKMR 2.3.1994, 18.640/91 und 19.574/92 (Beschwerde gg Österreich)
Das Recht auf ein faires Verfahren verlangt nicht, daß ein innerstaatliches Gericht auf Antrag der Verteidigung einen weiteren Sachverständigen bestellt, wenn das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen die Sache der Anklage stützt.
Veröff: ÖJZ 1994,854