JudikaturJustizRS0105643

RS0105643 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. November 2023

Diese Bestimmung erfasst nur jene Fälle, in welchen nach Vertragsabschluss nachteilige Bestimmungen ungewöhnlichen Inhalts in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern hervorkommen, mit denen nach dem äußeren Erscheinungsbild der Urkunde nicht zu rechnen war.

Entscheidungen
26