JudikaturJustizRS0105545

RS0105545 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 1996

Bei dem in der letztwilligen Verfügung nicht bedachten Noterben reicht zur Erfüllung der Bescheinigungspflicht der Hinweis auf die entsprechenden verwandtschaftlichen Beziehungen zum Erblasser (§ 762 ABGB) aus.