RS0105386 – OPM Rechtssatz
RS0105386 – OPM Rechtssatz
Kein Anspruch auf Vergütung für das Recht auf Weiterbenützung eines Patentes, wenn es sich dabei weder um ein verfallen gewesenes Schutzrecht handelt, noch dessen Wiederherstellung nach den §§ 6 und 8 PatÜG zwischen dem 01.01. und dem 30.06.1958 beantragt worden ist. Veröff: PBl 1968,114 = ÖBl 1968,78