JudikaturJustizRS0105386

RS0105386 – OPM Rechtssatz

Rechtssatz
10. Januar 1968

Kein Anspruch auf Vergütung für das Recht auf Weiterbenützung eines Patentes, wenn es sich dabei weder um ein verfallen gewesenes Schutzrecht handelt, noch dessen Wiederherstellung nach den §§ 6 und 8 PatÜG zwischen dem 01.01. und dem 30.06.1958 beantragt worden ist. Veröff: PBl 1968,114 = ÖBl 1968,78

Entscheidung
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