Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und dem Rekursgericht die neuerliche Entscheidung über den Rekurs der klagenden Partei aufgetragen . Die Kosten des Revisionsrekursverfahrens bilden weitere Kosten des Rekursverfahrens.…
Text Begründung: Das Erstgericht nahm die überragende Verkehrsgeltung der ua für Tee registrierten Wortmarke GUTE-LAUNE der Erstbeklagten im Kollisionszeitpunkt als bescheinigt an und wies den Antrag der Klägerin auf Erlassung der einstweiligen Verfügung ab. Die Klägerin hatte beantragt, den Beklagten di…
Rechtliche Beurteilung 1. Von einer überragenden Verkehrsgeltung eines Kennzeichens ist im Regelfall dann auszugehen, wenn der Bekanntheitsgrad mehr als fünfzig Prozent beträgt (vgl RIS Justiz RS0079348). Dabei kommt es darauf an, in welchem Umfang das Zeichen von den beteiligten Verkehrskreisen einem bestimmten Unterne…