Spruch Der Revision der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Hingegen wird der Revision der klagenden Partei teilweise Folge gegeben und das Urteil des Berufungsgerichtes dahin abgeändert, daß es lautet: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 341.776,92 S samt 4 % Zinsen seit 8.3.1…
Text Entscheidungsgründe: Die am 26.2.1993 verstorbene Gisela G***** hat zwei Kinder hinterlassen, die Klägerin, Brigitte S***** (vormals G***** geborene B*****), geboren am 6.7.1945 und Betty H***** (geborene G*****), geboren am 7.5.1937. Ihre Enkelin Sylvia H*****, die Beklagte, ist die Tochter der K…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind aus den vom Berufungsgericht angeführten Gründen zulässig; nur jene der Klägerin ist teilweise berechtigt. Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die Klägerin nach Ausschlagung des ihr zugedachten, mit einem Fruchtgenußrecht belasteten Legates von vornherein den gesamten ihr zus…