RS0105247 – OGH Rechtssatz
RS0105247 – OGH Rechtssatz
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Die Standesklage des unterschobenen Kindes, daß es nicht von den in der Matrik eingetragenen Eltern abstammt, ist eine an keine Frist gebundene Feststellungsklage.
RG 20.1.1943, VII 148/42; Veröff: DREvBl 1943/112