JudikaturJustizRS0105126

RS0105126 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
15. April 1942

RG 15.4.1942, VIII 11/42

Die Verletzung der Anwaltspflicht dem Klienten gegenüber kann in der Unterlassung des Abratens von einem wirtschaftlich gefährlichen Geschäft bestehen.