JudikaturJustizRS0105077

RS0105077 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
15. Januar 1940

RG 15.1.1940, VIII 172

Ein sachlich unrichtiger Auftrag einer Partei an den Notar ändert nichts daran, daß dieser verpflichtet ist alles vorzukehren, um seine Partei vor Schaden zu bewahren. (Verletzung der Sorgfaltspflicht bei Berichtigung eines Meistbots).