RS0105077 – RG Rechtssatz
RS0105077 – RG Rechtssatz
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RG 15.1.1940, VIII 172
Ein sachlich unrichtiger Auftrag einer Partei an den Notar ändert nichts daran, daß dieser verpflichtet ist alles vorzukehren, um seine Partei vor Schaden zu bewahren. (Verletzung der Sorgfaltspflicht bei Berichtigung eines Meistbots).