RS0105011 – RG Rechtssatz
RS0105011 – RG Rechtssatz
RG 22.7.1942, VIII 35
Eine in einem Abhandlungsverfahren vorgekommene verfahrensrechtliche Nichtigkeit muß in diesem Verfahren geltendgemacht werden. Dem steht die formelle Rechtskraft der Einantwortung nicht entgegen. Das Abhandlungsgericht kann die Beteiligung jedoch auf den Rechtsweg weisen.
Veröff: DREvBl 1942/275