JudikaturJustizRS0104982

RS0104982 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Oktober 2018

Maßstab für die von dem Nichtigkeitsgrund des § 345 Abs 1 Z 10a StPO vorausgesetzten objektiv begründeten Zweifel ist allein der Akteninhalt. Der Beschwerdehinweis auf die Niederschrift der Geschworenen, welcher die Funktion einer anfechtbaren Begründung des Wahrspruchs nicht zukommt, versagt daher von vornherein.

Entscheidungen
9