JudikaturJustizRS0104869

RS0104869 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. September 1988

Die Untergerichte verletzen keinen gesetzlichen Grundsatz für die Unterhaltsbemessung, wenn sie nicht von den Verlautbarungen des BMJ über die durchschnittlichen monatlichen Verbrauchsausgaben für Kinder ausgehen. Diese Tabellen sind, wie auch das BMJ in seinem für ihre Verlautbarung maßgebenden Erlaß vom 17.05.1973, JABl Nr 11/1973 betont hat, nur ein Hilfsmittel für die Beurteilung von Unterhaltsbemessungsfragen, das die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles selbstverständlich nicht ersetzt.