JudikaturJustizRS0104664

RS0104664 – AUSL BayOLG Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juli 1981

RReg 5 St 128/81

Die Entnahme von Geld aus Spielautomaten durch Beeinflussung des Spielmechanismus ist Diebstahl.

RS U BayOLG (D) 1981/07/30 5 St 128/81 Beisatz: Leistungserschleichung nur, wenn der Täter bei Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit das Gerät bloß zum Zweck des Spielens regelwidrig in Gang setzt, ohne daß es auf den Gewinn ankommt. (T1); Veröff: JR 1982,291 (mit zustimmender Anmerkung Meurer)

RS U OLG Stuttgart (D) 1982/02/08 3 Ss 1928/81 Beisatz: Eine etwaige vorbereitende Leistungserschleichung ist gegenüber dem Diebstahl subsidiär. (T2); Veröff: JR 1982,508 (mit Anmerkung Seier)

Entscheidung
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