Spruch Dem Revisionsrekurs der Eltern wird nicht Folge gegeben. Dem Revisionsrekurs der mütterlichen Großmutter wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen (jene des Rekursgerichtes mit Ausnahme ihres ohnehin bereits aufhebenden Teiles) werden aufgehoben und dem Erstgericht wird die neuerliche …
Text Begründung: Die Minderjährige Martina P***** ist die am 21. 9. 1996 außer der Ehe geborene Tochter der Sabine P*****, geboren am 8. 12. 1975 und des Norbert P*****, geboren am 25. 8. 1976. Die Eltern wohnen mittlerweile mit ihrem zweiten Kind, dem am 25. 9. 1999 geborenen Sohn Thomas P***** in Salzb…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionsrekurse sind aus dem vom Rekursgericht angeführten Grund zulässig; der Revisionsrekurs der Eltern ist jedoch nicht berechtigt, während dem Revisionsrekurs der Großmutter Berechtigung zukommt. Als Rechtsfrage des materiellen Rechts, bei der die Rekursentscheidung von der ständigen Rechts…