JudikaturJustizRS0104320

RS0104320 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Juni 2002

Liegt der anspruchsauslösende Sachverhalt, aus dem der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld ableitet, vor dem inländischen zeitlichen Geltungsbereich der Verordnung EWG 1408/71, ist dieses auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar.

Entscheidungen
7