JudikaturJustizRS0104182

RS0104182 – AUSL BAG Rechtssatz

Rechtssatz
10. Mai 1973

Es geht zu Lasten des Arbeitgebers, wenn er das Dienstangebot des arbeitsfähigen Arbeitnehmers ablehnt, mögen zunächst auch Zweifel an der Arbeitsfähigkeit bestanden haben und erst später ausgeräumt worden sein.

Entscheidung
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