+ K
RS0104182 – AUSL BAG Rechtssatz
Es geht zu Lasten des Arbeitgebers, wenn er das Dienstangebot des arbeitsfähigen Arbeitnehmers ablehnt, mögen zunächst auch Zweifel an der Arbeitsfähigkeit bestanden haben und erst später ausgeräumt worden sein.
Wie gefällt dir GesetzeFinden.at?