RS0104025 – AUSL BGH Rechtssatz
RS0104025 – AUSL BGH Rechtssatz
Die Berufung auf die Verjährung des auf § 158 f VersVG beruhenden Rückgriffsanspruchs des Versicherers verstößt nicht deswegen gegen Treu und Glauben, weil der vorausgegangene Deckungsprozeß erst nach vollendeter Verjährung des Rückgriffsanspruchs rechtskräftig beendet worden ist.
Veröff: VersR 1972,62 (Anmerkung hiezu von Kaulbach in VersR 1972,578)