JudikaturJustizRS0104025

RS0104025 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Oktober 1971

Die Berufung auf die Verjährung des auf § 158 f VersVG beruhenden Rückgriffsanspruchs des Versicherers verstößt nicht deswegen gegen Treu und Glauben, weil der vorausgegangene Deckungsprozeß erst nach vollendeter Verjährung des Rückgriffsanspruchs rechtskräftig beendet worden ist.

Veröff: VersR 1972,62 (Anmerkung hiezu von Kaulbach in VersR 1972,578)

Entscheidung
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