Spruch Das Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 29. November 2005, AZ 8 U 293/00v (unjournalisiert nach ON 36), verletzt im Schuldspruch 2. das Gesetz in der Bestimmung des § 57 Abs 2 und Abs 3 (letzter Fall) StGB. Dieses Urteil, das in seinem freisprechenden Teil unberührt bleibt, wird im Schuldspruc…
Text Gründe: Mit dem in gekürzter Form (§ 458 Abs 3 StPO) ausgefertigten Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 29. November 2005, AZ 8 U 293/00v (unjournalisiert nach ON 36), wurde Klaus K***** der Vergehen des Diebstahls nach § 127 StGB (1.) sowie des Betruges nach § 146 StGB (2.) schuldig erkannt. …
Rechtliche Beurteilung Der Schuldspruch 2. steht - wie der Generalprokurator in seiner zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend ausführt - mit dem Gesetz nicht im Einklang: Gemäß § 57 Abs 3 (letzter Fall) StGB beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist bei dem mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Mona…