JudikaturJustizRS0103868

RS0103868 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Februar 1975

Zur Verurteilung des Vorsitzenden eines (deutschen) Bundesligavereins wegen Untreue durch Hingabe von Vereinsgeldern an Spieler eines anderen Vereins zur Beeinflussung des Spielausgangs. Zum Vermögensschaden bei einer solchen Tat.

Veröff: NJW 1975,1234