JudikaturJustizRS0103854

RS0103854 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 2023

Die Überweisung einer Rechtssache in ein anderes zivilgerichtliches Verfahren ist der Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen im Sinne des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO gleichzuhalten.

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