Der neue Inhaber eines Handelsgeschäfts (hier: Testamentsvollstrecker als Treuhänder) wird in der Regel nicht Versicherungsnehmer der für einen Firmenwagen abgeschlossenen Haftpflichtversicherung, wenn dieses Kraftfahrzeug im Eigentum des bisherigen Inhabers verbleibt. Veröff: VersR 1974, 1191