JudikaturJustizRS0103744

RS0103744 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Oktober 1974

Der neue Inhaber eines Handelsgeschäfts (hier: Testamentsvollstrecker als Treuhänder) wird in der Regel nicht Versicherungsnehmer der für einen Firmenwagen abgeschlossenen Haftpflichtversicherung, wenn dieses Kraftfahrzeug im Eigentum des bisherigen Inhabers verbleibt. Veröff: VersR 1974, 1191