Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft im Gerichtsbezirk Bregenz. Daran räumten sie der zweitbeklagten Partei ein bis 31.März 2004 befristetes Baurecht ein, wofür eine besondere Grundbuchseinlage eröffnet wurde, in der die zweitbeklagte Partei als Baurechtsberech…
Rechtliche Beurteilung Über einen Antrag auf Streitanmerkung ist, auch wenn er beim Prozeßgericht gestellt wird, im Grundbuchsverfahren nach den Vorschriften des Grundbuchsgesetzes zu entscheiden (NZ 1995, 31; EvBl 1993/87; EvBl 1971/43 ua). Gemäß § 126 Abs 1 GBG gilt für die Entscheidung des Rekursgerichts § 13 AußStrG. …