Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben; der angefochtene Beschluß wird aufgehoben und dem Berufungsgericht die meritorische Entscheidung über die Berufung aufgetragen. Die Rekurskosten sind weitere Kosten des Berufungsverfahrens.…
Text Begründung: Das Erstgericht erkannte die Forderung der klagenden Parteien mit S 175.000, - als zu Recht bestehend, die Gegenforderungen der beklagten Partei bestünden mit S 5.361, - zu Recht. Demnach wurde die beklagte Partei schuldig erkannt, den klagenden Parteien S 169.369, - sA zu bezahlen; …
Rechtliche Beurteilung Gemäß § 472 Abs 1 ZPO ist die Berufung insbesondere dann unzulässig, wenn sie von einer Person eingebracht wurde, die auf die Berufung gültig Verzicht geleistet hat. Auf das Recht der Berufung kann auch außergerichtlich verzichtet werden (RZ 1992/8; ÖBl 1990, 217; 3 Ob 697/82; EvBl 1975/50 uva; Fasc…