JudikaturJustizRS0103529

RS0103529 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 1967

Erreicht ein Fußgänger an einer Kreuzung beim Überschreiten der Fahrbahn ungefährdet deren Mitte, weil ihn bis dort ein in entgegengesetzter Richtung fahrender Lastkraftwagen vor von links herankommenden Fahrzeugen abgeschirmt

Entscheidung
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