JudikaturJustizRS0103409

RS0103409 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2003

Für Gebrauchsmuster wird eine gewisse erfinderische Leistung gefordert. Die Erfindungsqualität muß jedoch bloß in geringerem Ausmaß, als dies für die Patentierung erforderlich ist, gegeben sein.

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