Spruch 1.) Die "außerordentliche" Revision wird, soweit sie die Forderung von EUR 2.656,12 sA (2 C 115/03z des BG Schärding) betrifft, zurückgewiesen. 2.) Die außerordentliche Revision wird, soweit sie die Forderung von EUR 27.728,03 sA (2 C 114/03b des BG Schärding) betrifft, gemäß § 508 Abs 2 ZPO mangels…
Text Begründung: Die klagende Partei brachte am 29. 10. 2001 insgesamt drei Darlehensklagen gegen die beklagten Parteien ein, und zwar diejenigen über (nunmehr) EUR 2.656,12 sA und (nunmehr) EUR 27.728,03 sA beim damals noch bestehenden BG Engelhartszell, diejenige über (nunmehr) EUR 10.045,42 sA beim L…
Rechtliche Beurteilung Werden in einer Klage mehrere Forderungen geltend gemacht, dann bilden sie nur dann einen einheitlichen Streitgegenstand, wenn die Voraussetzungen des § 55 Abs 1 JN vorliegen; andernfalls sind sie getrennt zu behandeln. Diese Regelung ist gemäß Abs 5 leg cit auch für die Zulässigkeit von Rechtsmitte…