JudikaturJustizRS0103048

RS0103048 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Mai 1953

Nach der in Norddeutschland geltenden Verkehrsanschauung muß ein fertiges Wohnhaus mit einer vollständigen Beheizungsanlage in den Zimmern und einer Kochgelegenheit in der Küche versehen sein. Dementsprechend sind auch die an der Sammelheizung angeschlossenen Heizkörper oder, wenn die Wohnung auf Gasheizung abgestellt ist, die Gasradiatoren wesentliche Bestandteile nach § 94 II BGB. Dasselbe gilt hinsichtlich des in der Küche aufgestellten Gasherdes. In einem neuzeitlichen Wohnhaus sind auch die Warmwasserbereiter, die dazu bestimmt sind, das Wasser für das Bad zu erhitzen, wesentliche Bestandteile nach § 94 II BGB.

Veröff: MDR 1953,539

Entscheidung
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